Allgemeine Fragen und Antworten

Antworten, auf Fragen, die Sie uns üblicherweise stellen, finden Sie nachfolgend. Ansonsten kommen Sie gerne auf uns zu. 

Wir sind spezialisiert auf: IT-Recht, Compliance, Hinweisgeberschutzgesetz, Datenschutz, Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.

Ja, wir beraten deutschlandweit.

Ja, wir beraten EU-weit über unsere Mitgründerin Diane Frank Baeza.

Neben Deutsch beraten wir auch auf Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch sowie Türkisch und Portugiesisch.

Wir beraten vom IT-Spezialisten als Einzelkämpfer bis zum Weltkonzern, hier die Rechtsabteilung oder Datenschutzabteilung, also von 1-10.000.

DATENSCHUTZ

Nach der DSGVO bei Datenverarbeitungen, die ein gewisses Risiko für Betroffenendaten auslösen.

Ab 20 Mitarbeiter, gezählt nach Köpfen.

Die hartnäckige Weigerung würde zu einem Bußgeld führen.

Beratung und Überwachung der Einhaltung der DSGVO, Beratung und Schulung der Mitarbeiter zu Datenschutzthemen, Beratung zu Datenschutz-Folgeabschätzungen, Beratung zu Auftragsverarbeitung, Dokumentation im Datenschutzhandbuch.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch zum Status Quo. Drei Tage später erhalten Sie ein individuelles Angebot. Sollte Ihnen das zusagen, werden Sie sehr gerne unser Kunde, erhalten weitere Vertragsunterlagen und es folgen weitere Gespräche.

Datenschutzrechtliche oder datenschutzorganisatorische Aufgaben, Feedback zu Verträgen und Formulierungen etc., zur Verfügungstellen von Formulierungsmustern und aktuellen Veränderungen der Gesetzeslage, Unterstützung bei Verhandlungen.

Aber natürlich, das gehört zu unserer Kernexpertise.

HINWEISGEBERSYSTEME & COMPLIANCE

Seit 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen aktiv.

Für Unternehmen mit mehr als 50 Personen muss ab 02.07.2023 ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet werden, wobei es für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bis 17. Dezember 2023 eine Übergangsfrist zur Umsetzung gibt.

Wir betreiben das Hinweisgebersystem mit persönlicher Erreichbarkeit und Online-Portal und fungieren als neutrale Vertrauensperson zwischen hinweisgebender Person und Ihrem Unternehmen.

Wir sind persönlich erreichbar für Hinweisgeber und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Hinweisgebern. Außerdem sind alle Meldekanäle aus einer Hand inkl. Online-Meldeportal.

Diese Kombination führt zu einer Entlastung Ihrer Infrastruktur.

Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrung seit 2011. Gerade die Aufarbeitung gemeldeter Fälle erfordert juristische Expertise, wie bspw. die Stichhaltigkeitsprüfung nach § 17 HinSchG oder auch die besonderen Tatbestände des § 2 HinSchG.

IT Recht

Rechtssichere(s) Online Marketing, Online Shops und Webseiten, Erstellung und Überprüfung von Softwareverträgen, Rechtliche Fragen zu BigData und KI, Umsetzung von Software-Projekten, Betriebsvereinbarungen zu den Themen IT und Compliance.

Wie lässt sich eine Direktmarketing-Kampagne nach Profiling/Datenanalyse bestimmter Kundenbereiche rechtskonform umsetzen? Dürfen Daten aus dem Bestand für neue Kundenprofile verwendet werden? Wir bieten Lösungen! Wir räumen datenschutzrechtliche Bedenken bei Marketingmaßnahmen aus dem Weg.

Datenschutz made in Germany. Privacy by Design und Privacy by default. Wir pushen Ihre IT-Dienstleistungen bei Datenschutzbeauftragten der Vertragspartner. Wir gestalten Outsourcing-Verträge im Rahmen von ERP- oder CRM-Lösungen und unterstützen bei der Entwicklung von Löschkonzeptvorgaben.

Private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz. Wir helfen bei der rechtssicheren Gestaltung von Mitarbeiter-Organisationsanweisungen oder bei der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung.