SIE SUCHEN NACH UNTERSTÜTZUNG BEI DER IMPLEMENTIERUNG EINES HINWEISGEBERSYSTEMS IN IHREM BETRIEB?
Wir haben die All-in-One Lösung für Sie:
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Hohe Vertraulichkeit
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rechtskonforme Umsetzung und
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verschlüsseltes Online-Meldeportal
kombiniert mit persönlicher Erreichbarkeit und juristischer Expertise
IHRE VORTEILE DURCH EIN HINWEISGEBERSYSTEM MIT UNS
Online Portal
Wir stellen Meldekanäle inkl. verschlüsseltem Online-Portal mit persönlicher Erreichbarkeit in einem Preis zur Verfügung
Interne Meldestelle
Wir sind für Sie als interne Meldestelle nicht nur „ein Meldekanal“, sondern verfügen über umfassende juristische Expertise
Expertise
Wir sind bereits seit 2011 Hinweisgeber-beauftragter
IHR EXPERTE
WOLFGANG A. SCHMID
Rechtsanwalt, Fachanwalt IT-Recht
Hinweigeberbeauftrager in Compliance-Systemen seit 2011
Schreiben Sie direkt an mich.
Ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.
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1. Umfassende Beratung: Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei dem Aufbau und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems inkl. Erstellung von Richtlinien, FAQs oder Dienstanweisungen.
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2. Eigene Anwaltliche Infrastruktur: Somit haben Sie keinen Kostenaufwand für die Trennung der Meldekanäle von der allgemeinen IT-Infrastruktur/Office-IT. Sie lagern als interne Meldestelle die Aufgaben nach § 17 Hinweisgeberschutzgesetz einfach aus.
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3. Persönlicher Kontakt und verschlüsseltes Online-Meldeportal: Wir sind per Mail und telefonisch erreichbar für Hinweisgeber, ebenso online im Meldeportal (https://www.schmid-frank.de/sicherer-datentransfer). Nach ersten Online-Kontakten führen wir direkt echte Gespräche und schaffen eine vertrauliche Atmosphäre.
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1. Mehrsprachige Kommunikation: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Türkisch
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2. Prüfung der Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit der Hinweise: Stichhaltigkeitsprüfung nach § 17 Hinweisgeberschutzgesetz
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3. Schnelle Informationsweitergabe: Wir teilen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Hinweis durch einen Hinweisgeber mit, dass ein Hinweis gegeben wurde und welchen konkreten Inhalt der Hinweis enthalten hat. Es wird vertraglich genau geregelt, wer ausschließlich unser Ansprechpartner in der Gesellschaft sein darf. Ebenso wird geregelt, dass eine namentliche Nennung nur nach Freigabe durch den Hinweisgeber erfolgt. -
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Wir sind auch Mitglied bei Transparency International - Arbeitsgruppe Hinweisgeber
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1. Anonymität & Sichere Kommunikation für Hinweisgeber:
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Anonymer Zugang zum Hinweisgebersystem
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Verschlüsselte Speicherung der Hinweise
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Login über Ticketnummer und selbst vergebenes Passwort
2. Die Möglichkeit zur einfachen und sicheren Meldung steigert:
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Transparenz
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Vertrauen
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die positive Wahrnehmung des Unternehmens
3. In wenigen einfachen und sicheren Schritten, einen Hinweis geben:
CryptShare & Whizzla
Schnell & unkompliziert
Sicherer Datentransfer
Betriebssystemunabhängig
PREISE UND KOSTENKALKULATION UNSERER ALL-IN-ONE LÖSUNG AUS DIREKTER ERREICHBARKEIT, JURISTISCHER EXPERTISE UND ONLINE-MELDEPORTAL
Für die Übernahme der Ombudsmanntätigkeit/Hinweisgeberbeauftragtentätigkeit inklusiver der Bereitstellung und Erreichbarkeit in allen Meldekanälen bieten wir Ihnen eine monatliche Grundpauschale an, die sich an der Unternehmensgröße orientiert.
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bis 150 Mitarbeiter*innen: 85 €
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bis 250 Mitarbeiter*innen: 100 €
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bis 500 Mitarbeiter*innen: 150 €
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bis 1000 Mitarbeiter*innen: 200 €
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bis 2000 Mitarbeiter*innen: 250 €
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ab 2001 Mitarbeiter*innen: 350 €
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Jedes Tätigwerden im Rahmen der Hinweisgeberbeauftragtentätigkeit, wenn also mit Hinweisgebern umfangreich kommuniziert wird, rechnen wir nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand ab.
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Wir werden hier monatlich genau Buch führen und entsprechende Abrechnung erstellen. Fehlanrufe oder wertlose Hinweise werden nicht abgerechnet.
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Als Stundensatz bieten wir ermäßigten Stundensatz von 220,00 € statt 250,00 € je Stunde zzgl. USt. an.
Unsere Erfahrung: Wenn in der Vergangenheit wenig Missbrauch bekannt wurde und wenige Ermittlungsverfahren stattfanden, dann wird dies auch in Zukunft nicht der Fall sein.
Wenn gewünscht, liefern wir für die Implementierung der Meldestelle bei Ihnen geeignete Dokumente, typischerweise:
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Richtline oder Betriebsvereinbarung Hinweisgebersystem,
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Datenschutzhinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Hinweisgebersystem,
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Benutzer-/Berechtigungskonzept
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Einführungsschreiben für Mitarbeiter,
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Infos auf der Webseite für Hinweisgeber
Hier rechnen wir nach Aufwand ab. Natürlich kommt Ihnen zugute, dass wir schon erprobte Dokumente entwickelt haben.