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Aktueller Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für deutsche Unternehmen ab 50 Mitarbeiter verpflichtend ab 17.12.2023


Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 17. Dezember 2023 ab 50 Mitarbeiter zur Implementierung eines Hinweisgebersystems. Es liegt in der Hand Ihres Unternehmens und ist eine große Chance, über einen eigenen Meldeweg Hinweise zu erhalten, bevor Dritte involviert werden.


Ist Ihr Unternehmen bereit für den Betrieb einer Meldestelle?


Organisatorische Maßnahmen die Sie treffen müssen:

  • Gibt es einen oder mehrere Meldekanäle, die angeboten werden sollen?

  • Sollen nur Mitarbeiter oder auch Kunden und Lieferanten melden dürfen?

  • Soll die interne Meldestelle durch eigene Abteilungen - wie Revision, DSB, etc. - oder durch externe Dienstleister betreut werden?

  • Wie werden Hinweisgeber, Zeugen und Beschuldigte geschützt? Welche eigenen Abteilungen sollen die Folgemaßnahmen nach § 18 HinschG leiten?

  • Wann gelten die Ausnahmen des vertraulichen Umgangs und sind die beteiligten Mitarbeiter darüber geschult?

Das müssen Sie bei der Umsetzung eines Hinweisgebersytems beachten:


Darüber hinaus ist auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Betriebsräte zum Umgang mit dem Hinweisgebersystem wichtig, beispielsweise zu FAQs, Richtlinien im Intranet zur Art und Weise der Meldung, Falschmeldungen und Ausnahmen von der Vertraulichkeit.


Beziehen Sie auch Ihre IT-Abteilung in die Planungen mit ein zur technischen-organisatorischen

Absicherung Ihrer internen Meldestelle. Entlastung der Office-IT gelingt über externe Partner. Vergessen Sie nicht vertragliche Regelung mit dem Hinweisgeberbeauftragten inkl. Geheimhaltungsvereinbarung, Verpflichtung der involvierten Mitarbeiter zur Vertraulichkeit mit den Besonderheiten der Ausnahmen von der Vertraulichkeit. Mit Ihrem Datenschutzbeauftragaten (DSB) bitte auch die Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Hinweisgebersystem an Mitarbeiter und oder Dritte nicht vergessen. Eine Datenschutzfolgen-abschätzung ist zu empfehlen.


Noch Fragen?

Wir unterstützen Sie beim Aufbau und dem Betrieb von Meldekanälen für Hinweisgeber (Whistleblower) im Compliance-System. So arbeiten wir:

  • Alle Meldekanäle inkl. Online-Meldeportal aus einer Hand

  • Persönliche Erreichbarkeit für Hinweisgeber und Entlastung Ihrer Infrastruktur

  • Juristische Expertise mit einem Team von 5 spezialisierten Anwälten bei der Stichhaltigkeitsprüfung nach §17 HinschG oder bei Unterstützungsmaßnahmen nach § 18 HinschG

  • Erfahrung als Hinweisgeberbeauftragter in Hinweisgebersystemen seit 2012

Monatliche Kosten für ein All-in-One Paket:

  • 85 Euro bei Unternehmen bis 150 Mitarbeiter

  • 100 Euro bei Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

  • 150 Euro bei Unternehmen bis 500 Mitarbeiter


Erfahren Sie mehr und sichern sich ein unverbindliches Angebot:





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