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Bundesrat blockiert Hinweisgeberschutzgesetz



Das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes verzögert sich – schon wieder. Am letzten Freitag, 10.02.2023, wurde der Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorgelegt, die Mehrzahl der Länder stimmte allerdings dagegen. Das Gesetz dient eigentlich der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie aus dem Jahr 2019, die Umsetzungsfrist war bereits im Dezember 2021 abgelaufen. Der Entwurf gehe über die EU-Vorgaben hinaus, Sorge bestehe nach wie vor hinsichtlich der Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen mit der Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems. Kritisiert wird außerdem die Pflicht, auch anonyme Meldungen zu ermöglichen, dies fördere lediglich Denunziantentum.

Jetzt geht es in den Vermittlungsausschuss oder muss erneut in den Bundestag eingebracht werden. Beide Prozesse können noch Monate dauern.

Wir sind der Meinung, dass über die Belastung nicht mehr philosophiert werden muss, da die EU-Whistleblower-Richtlinie verbindlich ist. Mit dem falschen Berater und teuren Lizenzen stellt die Umsetzung von Compliance-Vorgaben grundsätzlich einen organisatorischen und finanziellen Aufwand für Unternehmen dar – das liegt aber in der Regel nicht an den dahinterstehenden, rechtlichen Vorgaben.

Und zum Thema Denunziantentum: Wirecard hat es gezeigt und auch wir machen seit Jahren die Erfahrung, dass anonyme Hinweise sehr wertvoll sein können. Gerade die ausgelagerte Meldestelle filtert Denunzianten und Quatsch-Melder. So wird Denunziantentum vermieden und keineswegs gefördert.

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