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Schweiz setzt bundesweit auf MS 365 – ist Deutschland zu streng mit dem Datenschutz?!



Sie erinnern sich an unseren Post zur aktuellen Stellungnahme der DSK, in der der Einsatz von MS 365 als derzeit nicht datenschutzkonform möglich bewertet wird?

Die Schweiz hat hiermit wohl offensichtlich weniger Probleme, denn dort wurde nun die Migration der neuen Office Version für die Bundesverwaltung beschlossen. Nach gründlicher rechtlicher, organisatorischer und technischer Prüfung kam man hier zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung bestimmter TOMs gegen die Einführung der neuen, cloudbasierten (!) MS 365-Version keine Bedenken bestehen. Parallel werden zwar auch alternative Open-Source-Dienste geprüft, aktuell aber eine Umstellung als zu risikoreich und aufwändig beurteilt.


Interessant ist diese contraire Einschätzung der Schweiz vor allem deshalb, weil für die Schweiz als Drittland ein Angemessenheitsbeschluss der EU besteht – und davon ausgegangen werden kann, dass durch die anstehende Revision ihres Datenschutzgesetzes dieser auch entsprechend bestehen bleibt.

Dass der Datenschutz von Ländern mit gleichem Datenschutzniveau so unterschiedlich verstanden werden kann, zeigt aber auch die Spielräume auf, die bei der Auslegung der DSGVO von den Unternehmen gut genutzt werden können. Die Begründung macht die Musik.


By the way: Die neue Bitkom-Umfrage zur DSGVO und internationalen Datentransfers in der deutschen Wirtschaft hat übrigens einen Zuspruch von 61 % der Befragte bzgl. der Aussage ergeben, „dass wir es in Deutschland mit dem Datenschutz übertreiben würden“ (ZD-Aktuell 2022, 01404). Quod erat demonstrandum!


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