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Datenschutzverletzung ungleich Meldepflicht



Die Veröffentlichung der bay. Aufsicht für den öff. Bereich ist sehr gelungen. Auch hier können Sie erkennen, dass meistens eine illegale Datenverarbeitung nicht unbedingt gleich eine meldepflichtigte Datenpanne ist.

Sehr cool der Hinweis auf Seite 9 auf die FristenRL von 1971, die bei der Meldefrist einen längeren Zeitraum vorsieht als 72 Stunden, wenn Wochenenden dazwischen sind. Prüfen Sie also Verletzungshandlung und dann den Verletzungserfolg. Es muss sich um eine Verletzung der Sicherheit von personenbezogenen Daten handeln!!, vgl. S. 14. Dies kann also nur vorliegen, wenn org. Vorgaben nicht beachtet wurden oder technische Sicherungen überwunden wurden.

Tolle Flyer, Kleber und Infos gegen Betriebsspionage gibt es bei der MaxPlanck Gesellschaft aus München

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