Mehr Rechte für die einen, mehr Pflichten für die anderen…
Der neue Entwurf für die Reform des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 ist da und bringt einige Neuerungen - für KRITIS - Betreiber, aber künftig auch für "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse".
Während die Überarbeitung für das BSI eine Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse in den Bereichen der IT-Sicherheit in der Kommunikations-Technik und dem Verbraucherschutz bedeutet, dürfen sich die Betreiber der KRITIS und weiterer Unternehmen, die künftig in den Anwendungsbereich fallen, auf einen umfangreicheren Pflichtenkatalog freuen.
Neben der Erhöhung des Bußgeldes à la DSGVO soll ein IT-Sicherheitskennzeichen zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes beitragen.
Da die Überarbeitung bei den Betroffenen allerdings nur in Teilen gut ankommt, werden wir aber sicher noch einige Anpassungen bis zur Verabschiedung erleben. Es bleibt spannend!
Comments